Hier könnt Ihr den Aufnahmeantrag herunterladen und ausdrucken: Aufnahmeantrag.pdf
Natürlich kann der Mitgliedsantrag auch bei jedem Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes angefordert werden.
Übrigens:
Der Mitgliedsbeitrag in der IPA beträgt aktuell nur € 30,– pro Jahr und wird jährlich von der Verbindungsstelle erhoben. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Verbindungsstellen-Vorstand. Die Mitglieder können die Verbindungsstelle, der sie beitreten wollen, frei wählen.
Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete (Beamte, Angestellte und Arbeiter) werden, der im aktiven Dienst solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen.
Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.
Witwen, Witwer oder hinterbliebene Lebensgefährten ordentlicher Mitglieder können Außerordentliches Mitglied in der IPA werden.
Jedes Mitglied erhält eine Membership Card und eine Auto-Vignette, welche jeweils ein Jahr gültig sind. Die vom Bundesvorstand herausgegebene Zeitschrift „IPA aktuell“ erscheint 4mal jährlich und ist die offizielle Informations- und Mitteilungszeitschrift der Deutschen Sektion.